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WIR kümmern uns um Ihre Förderung!

Was wird gefördert?

Grundsätzlich können Wohngebäude der Baujahre 1977 bis 2016 gefördert werden. Bei Häusern, die vor 1977 erbaut wurden, sollte eine Fassadendämmung von min. 60 mm vorhanden sein, um den Zuschuss beantragen zu können. 

Gefördert wird die Erneuerung von Fenster und Außentüren sowie der erstmalige Einbau bei Schaffung neuen Wohnraumes eines Bestandsgebäudes einschließlich außenliegender Sonnenschutzeinrichtungen.

Der Unterschied:

Beratung & Montage durch Fachkräfte!

Um die Qualität und Langlebigkeit Ihrer von uns verbauten Bauelemente müssen Sie sich dabei keine Gedanken machen. Wir als  Meisterbetrieb im Tischlerhandwerk beherrschen zuverlässig unser Können.

Förderung
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