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WIR kümmern uns um Ihre Förderung!

Was wird gefördert?

Grundsätzlich können Wohngebäude der Baujahre 1977 bis 2016 gefördert werden. Bei Häusern, die vor 1977 erbaut wurden, sollte eine Fassadendämmung von min. 60 mm vorhanden sein, um den Zuschuss beantragen zu können. 

Gefördert wird die Erneuerung von Fenster und Außentüren sowie der erstmalige Einbau bei Schaffung neuen Wohnraumes eines Bestandsgebäudes einschließlich außenliegender Sonnenschutzeinrichtungen.

Wir kümmern uns um Ihre Förderung!

Nach dem präzisen Aufmaß und einer persönlichen Beratung, aus der Ihr individuelles Angebot resultiert, übernehmen wir die Beantragung Ihrer Förderung für Sie. Sie brauchen nur noch die Angaben zu überprüfen und das Formular zu unterschreiben – den Rest erledigen wir. So können Sie sich entspannt zurücklehnen, während wir die Formalitäten abwickeln.

Förderung
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